Einladung zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Tennis mit Neuwahlen

25.06.2021

Liebe Tennisfreunde,

wir laden alle Mitglieder herzlich ein ins Sportheim in der Maffeistraße 9 in Iffeldorf zur

Jahreshauptversammlung am Sonntag, den 25. Juli 2021, um 19.00 Uhr.

Bitte lest unsere ausführliche Einladung mit Tagesordnung und die Hinweise im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie!

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Neue Regeln für den Sport: die 13. BayIfSMV

05.06.2021

Am 5.6.2021 ist die Neufassung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unter neuer Bezeichnung verkündet worden. Sie enthält die ab 7. Juni 2021 geltenden neuen Regeln für Sport und viele andere Bereiche. Hier findet man den vollständigen Text der 13. BayIfSMV einschließlich späterer Änderungen. Mit dem Sport befasst sich insbesondere § 12 der Verordnung.

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Corona und Tennis: Weitere Öffnungsschritte

20.05.2021

Am 20.5.2021 ist vom Landratsamt Weilheim-Schongau eine Allgemeinverfügung veröffentlicht worden (Amtsblatt Nr. 10b vom 20.5.2021), die am 21.5.2021 in Kraft getreten ist.

Am 21.5.2021 ist vom Landratsamt Weilheim-Schongau eine Allgemeinverfügung veröffentlicht worden (Amtsblatt Nr. 10c vom 21.5.2021), die am 22.5.2021 in Kraft getreten ist und zugleich die Allgemeinverfügung vom 20.5.2021 aufgehoben hat.

Dabei sind für verschiedene Bereiche weitere Öffnungsschritte nach § 27 Absatz 1 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zugelassen worden.

Soweit die Öffnung kontaktfreien Sport im Innenbereich (Tennishallen mit negativem Test zugänglich) und Kontaktsport im Außenbereich betrifft, ist dies für unsere Tennisplätze ohne Bedeutung, da kontaktfreier Sport im Freien in der Allgemeinverfügung nicht erwähnt wird. Die Zahl der Spieler, die gleichzeitig auf einem Tennisplatz im Außenbereich ohne Test kontaktfrei Tennis spielen dürfen, ist in den Allgemeinverfügungen nicht ausdrücklich geregelt. Unstreitig ist, dass ein Einzel ohne Test gespielt werden kann. Eine ursprüngliche Aussage des Innenministeriums gegenüber dem BTV, dass mit dem Öffnungsschritt die Begrenzung der Personenzahl wegfällt, ist widerrufen worden. Sollte sich aus § 27 der 12. BayIfSMV keine andere Auslegung entnehmen lassen, dann gilt § 10 Absatz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Nr. 2 der 12. BayIfSMV: Es gilt eine Beschränkung auf Personen aus 2 Hausständen, maximal 5 Personen, und zusätzlich Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren.

Der BTV vertritt nunmehr die Auffassung, dass beim Tennis die klare Trennung der Akteure durch das Netz die Auslegung ermöglicht, das jeweils zwei Spieler auf einer Platzhälte spielen dürfen (und damit Doppelspiel ohne Test erlaubt ist). Eine Äußerung des Innenministeriums dazu steht noch aus.

Eine zusätzliche Möglichkeit besteht jetzt nach der Allgemeinverfügung des Landratsamts Weilheim-Schongau vom 21.5.2021. Danach dürfen Gruppen von bis zu 25 Personen unter freiem Himmel Sport treiben, falls alle Teilnehmer über den Nachweis eines negativen Tests verfügen.

In jedem Fall dürfen Personen, die bereits vollständig geimpft sind, ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung ohne Test teilnehmen, ohne dass sie bei der sonst zugelassenen Zahl von Personen berücksichtigt werden müssen. Das erwähnt die Allgemeinverfügung vom 21.5.2021 zwar nicht mehr, ergibt sich aber unmittelbar aus der 12. BayIfSMV.

Ein weiterer Öffnungsschritt betrifft die Außengastronomie (teilweise nur mit Test). Auf den genauen Inhalt der unklar formulierten Regelung wird hier nicht weiter eingegangen.

Soweit sich bei inzidenzabhängigen Regeln wegen der Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz künftig eine Änderung ergibt, gilt dies erst nach öffentlicher Bekanntgabe durch das Landratsamt.

Es ist zu bedauern, dass hier nicht eindeutige und übersichtliche Regelungen wiedergegeben werden können.  Der Präsident des Bayerischen Tennis-Verbandes e.V. hat hierzu auf der Internetseite des Verbandes ausgeführt: "In den vergangenen Tagen haben sich durch unterschiedliche und teilweise widersprüchliche Regelungen der staatlichen Behörden mehrmals Anpassungen im Corona-Maßnahmenkatalog des BTV ergeben und für entsprechende Unsicherheit bei allen Beteiligten gesorgt. Allerdings waren auch die "Macher der Regelungen" bei der Interpretation für einzelne Sportarten selbst überfordert."

(ergänzt am 24.5.2021)

Corona: Sieben-Tage-Inzidenz unter 100

19.05.2021

Im Landkreis Weilheim-Schongau ist die Sieben-Tage-Inzidenz 5 Tage in Folge unter 100 gefallen. Das Landratsamt hat am 18.5.2021 im Amtsblatt Nr. 10a bekannt gegeben, dass ab Mittwoch, dem 19.5.2021, 0:00 Uhr die inzidenzabhängigen Regeln für einen Indizenzwert unter 100 gelten.

Für den kontaktfreien Tennissport im Freien gelten daher ab Mittwoch die Regelungen nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Nr. 2 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV). Danach können nunmehr am Tennisspiel teilnehmen:

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Änderung der Vorschriften für den Tennissport während der Corona-Pandemie

10.05.2021

Durch Vorschriften des Bundes und der Freistaats Bayern haben sich einige Änderungen bei den Voraussetzungen ergeben, unter denen wir unseren Tennispsort ausüben dürfen. Hierbei geht es unter anderem um die Möglichkeit eines Trainings für Kinder unter 14 Jahren und um Erleichterungen für vollständig geimpfte und für genesene Personen.

Wegen der Einzelheiten wird auf diese Zusammenstellung verwiesen

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Änderungen im Abteilungsvorstand; Hoffen auf baldigen Start der Tennissaison

13.04.2021

Leider konnte die für 8.11.2020 anberaumte Jahreshauptversammlung der Abteilung Tennis mit Neuwahl der Abteilungsleitung wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden. Deshalb ist die alte Abteilungsvorstandschaft zunächst im Amt geblieben.

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